Die Beschlagnahme eines Online Accounts kann richterlich angeordnet werden.
Um an die Daten des Account-Inhabers und dessen Kommunikation (eMails usw.) zu gelangen.
Die Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar.
Sowohl das Bundesverfassungsge richt als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten.
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