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Autor Thema: Beschlagnahmung Online Account um Mails u. sonstige Informationen zu sichten.  (Gelesen 719 mal)

Description: Datenschutz, Privatsphäre, Beschlagnahme, ACC, Account

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ACC-Beschlagnahme

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Die Beschlagnahme eines Online Accounts kann richterlich angeordnet werden.
Um an die Daten des Account-Inhabers und dessen Kommunikation (eMails usw.) zu gelangen.

Die Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar.
Sowohl das Bundesverfassungsge richt als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten.

Den ganzen Bericht finden Sie hier >> You are not allowed to view links. Register or Login

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Gerade bei Facebook und co. sollte man darauf achten was man mit anderen im Hintergrund redet. Geschriebenes kann man zwar löschen damit wird es ausgeblendet aber nicht gelöscht. Das gleiche gilt sicherlich auch für öffentliche Chats.

Für Kommunikation mit sensiblem inhalt empfehle ich folgende Seite zu studieren. You are not allowed to view links. Register or Login
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Hier wäre dann noch der richterliche Beschluss des AG Reutlingen über die Beschlagnahme eines Facebook-Benutzerkontos im Wortlaut.

    Als Anhang dieses Posts
         
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Nun doch kein Präzedenzfall. Der Angeklagte will seine Facebook-Daten selbst preisgeben.

Zitat
Wenn Richter einen E-Mail- oder Facebook-Account beschlagnahmen wollen, gelten enge Vorschriften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung 2009 das sogenannte "Übermaßverbot" begründet. Ein Richter darf nicht einfach alle E-Mails auf dem Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen, sondern muss die Suche einschränken - etwa auf Mails, die mit einem mutmaßlichen Komplizen ausgetauscht wurden, oder die bestimmte Wörter enthalten.
Zitat
Deutsche Provider müssen kooperativ sein
Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. Laut Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnol ogierecht, sind deutsche Provider sehr kooperativ - das müssten sie auch sein. Wenn es aber um einen Provider im Ausland gehe, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer.

Quelle: You are not allowed to view links. Register or Login
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