Forscher haben für ihre Analyse unter anderem Übersichten über die Erhebung der "Verkehrsdaten" für die Jahre 2008 und 2009, Angaben der Bundesregierung sowie Interviews mit Ermittlern überwiegend von der Polizei herangezogen. Sie untersuchten zudem die Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeiche
rung durch das Bundesverfassungsge
richt im März 2010 nicht als Ursache für statistische Veränderungen der Aufklärungsquote herangezogen werden kann.
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