Weiterhin Vorratsdatenspeiche rung bei der Telekom
Malte Spitz hat erneut seine Verkehrsdaten von der Telekom eingefordert und musste feststellen, dass das Unternehmen wie zu Zeiten der Vorratsspeicherung Daten ihrer Kunden erfasst, obwohl es gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben ist. Zwar werden die Daten statt der sechs Monate nur noch 30 Tage vorgehalten. Trotz allem sind viele davon nicht relevant für die Abrechnung und dürften somit gemäß des Telekommunikationsg
esetzes nicht in den Datenbanken der Telekom auftauchen. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsge
richt das Gesetz zur Vorratsdatenspeiche
rung als verfassungswidrig eingestuft.
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