Kino.to: Klagewelle gegen Premium-Nutzer in VorbereitungDie Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to die Daten von Premium-Kunden der Seite. Diese zahlten für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal.
Während Gelegenheitsnutzer von Kino.to wohl tatsächlich davon ausgehen können, dass entsprechende Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden, geht es den Premium-Nutzern jetzt anscheinend an den Kragen.
Da ein Richter des Amtsgerichts Leipzig in einem der Kino.to-Verfahren bereits Ende letzten Jahres feststellte, dass das Ansehen illegaler Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle, will die Staatsanwaltschaft Dresden nun mit den beschlagnahmten Nutzer-Daten aktiv werden.
Vorladungen und Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung sind vorstellbar.Allein eine Geldfluss an Kino.to stellt keinesfalls einen Straftatbestand dar – es muss darüber hinaus mindestens noch nachgewiesen werden, dass der Nutzer anschließend tatsächlich auch möglicherweise illegale Streams konsumierte.
Es empfiehlt sich daher rechtzeitig die Computer insgesamt zu säubern bzw. die Festplatten sicher zu löschen.
Alle Spuren u. Daten zu möglicherweise illegalen Aktivitäten (nicht nur kino.to) löschen!!
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