Die Benachrichtigungs-Email war im Junk-Mail-Ordner von Live.de (Hotmail)...
Genau so meine ich es.
Daher auch die Beispiele mit den Paragrapen.
84-86 und 130 (verbotene Parteien, Volksverhetzung usw. ) hatte ich nicht als Beispiel genannt ("nicht mein Ding"), obwohl sie im Grunde dazu gehören. So wie in den USA immer wieder die Nazis in Uniformen mit Hakenkreuzarmbinde in gebrochendem Deutsch mit "uasgestrecktem Arm"" vor dem Kapitol auf und abmarschieren.
Einen "Verstoß" gegen diese Anti-Nazi-Paragraphen anzuzeigen ist im Grunde ein Verstoß gegen §241a - Politische Verdächtigung:
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LoginDas Gleiche gilt natürlich auch bei den anderen genannten Paragraphen:
StGB 90 - "Mayestätsbeleidigun
g":
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LoginStGB 90a - "Beleidigung des Deutschentums":
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LoginIn den USA darf man die US-Flagge öffetnlich verbrennen, darauf herumtrampeln usw.
In Deutschland eine Straftat. WIe das verlinkte Foto von mir ( You are not allowed to view links.
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Ich denke auch darüber nach sie an belebtem Platz (3. Oktober wäre ideal) auf den Boden zu legen, und ein Schild mit "Hundeklo" daneben zu stellen. Evtl. noch einen echten Haufen suchen, und darauf legen (wie die Münzen auf dem Teller der Klofrau).
StGB 90b - "Beleidigung der Institutionen ihrer Mayestät":
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LoginStGB 140 - Belohnung und Billigung von Straftaten:
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LoginAnmerkung: "Belohnung" in Form von z.B. Geld wäre ja noch diskutabel, aber in einem Rechtsstaat muss es möglich sein öffentlich zu jubeln wenn z.B. die Merkel einen unnatürliches Tod erleidet.
Übrigens: Die Merkel wurde selbst nach StGB 140 angezeigt, nachdem Sie öffentlich die Tötung Bin-Ladens billigte.
StGB 166 - "Gotteslästerung":
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LoginStGB 185 - Beleidigung
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Login==> You are not allowed to view links.
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LoginUnbedingt lesen! Ist nicht viel.
Daher sind auch ehemalige Seiten wie Rottenneighbor moralisch legitim.
Kennt jemand ein Map-Script wo Besucher einer Webseite Pins setzzen und kommentieren können :-D (ich suche aber ernsthaft so etwas)?
StGB 186 - Üble Nachrede:
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LoginStGB 187 - Verleumdung:
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LoginStGB 187 - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens:
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LoginStGB 189 - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener:
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Login186-187 sind auch umstritten. So etwas gehört höchstens ins Zivilrecht.
Wenn sich jemand beleidigt oder verleumdet fühlt, kann er ja klagen.
Haftstrafe oder Geldstrafe (an den Staat) sind dann unmöglich. Dafür aber eine Entschädigung.
So wie in den USA.
In Deutschland ist es doch so dass sich der Deutsche Staat das Geld als "Geldstrafe" einsackt.
Außerdem halte ich (und "die freie Welt" ;-] ) das nicht für "strafbar", aber von mir aus zivilrechtlich verklagbar.
Aber unter der gesetzlichen Grundlage dass es nur dann verklagbar ist, wenn es ein hohes Niveau erreicht hat.
Auch das laute "du Arschloch" vor 20 Zeugen sollte NICHT dazu gehören. Das müsste schon in nachstellender Intensität laufen.
Und was "Verleumdung" angeht sind die in vielen Ländern (wohl auch England) wohl nicht strafbar, wenn das Behauptete nicht geeignete ist als auf jeden Fall wahr angesehen zu werden. Egal wie abscheulich die Behauptung sein mag.
Siehe diem PDF.
187 ist sehr umstritten.
In den USA kann man wie erwähnt gegen Beleidigungen und Verleumdungen klagen, aber Personen der Öffentlichkeit (auch Prominente) haben geringere Chancen damit durchzukommen. Die müssen sich mehr gefallen lassen.
189 ist absolut umstritten (wenn man es Ausländern wie z.B. US-Amerikanern nennt).
StGB 201 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes:
dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Es sollte grundsätzlich möglich sein Aufnahmen heimlich anzuzufertigen.
Der Zweck wie man sie nutzen darf kann definiert sein.
Z.B. bei Straftaten. Also AUCH, wenn ein "Kunde" im Jobcenter genötigt, erpresst usw. wird (ich bin und war nie "Kunde").
Es sollte IMMER auch straffrei sein, so ein Video nicht nur den Behörden zu übergeben, sondern auch selbst zu veröffentlichen und anderen Menschen zugänglich zu machen (z.B. persönlich dessen Familie und Nachbarn besuchen um es zu zeigen).
Für das scheinbar vorkommende Verschwinden von Akten ("ist nie angekommen"...) gibt es sogar einene Eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch.
Genau so finde ich es aber auch in Ordnung, wenn es "nur" asoziales Verhalten ist.
Wenn es nur darum geht das öffetnlich zu machen um die Person anzuprangern.
Das kann der arrogante Tonfall eines Polizisten bei einer Vorladung sein (NIE auf eine Vorladung von einem Polizisten reagieren, auch nicht absagen, die hat keinerlei Wert! Nur vom Staatsanwalt ist sie verbindlich), aber auch der fiese Nachbar der die ganze oder halbe (Fronten bildet) Nachbarschaft aufhetzt bzw. stört.
Wenn es offensichtlich darum geht einen Unschuldigen (und bei "schuldig" beziehe ich mich wie zuvor angedeutet nicht nur auf Straftaten, sondern auch auf unsoziales Verhalten) mit etwas fertig zu machen dass kein Fehlverhalten zeigt, ließe ich mit mir über ein Verbot reden.
=> You are not allowed to view links.
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LoginDen asozialen Nachbarn bei seinen Schandtaten heimlich aufzuzeichnen und das zu veröffentlichen sollte aber IMMER möglich sein.
Genau so den Polizisten oder Richter. Hochzuladen bei YouTube. Man google mal Richter Ulrich Meinerzhagen "gegen" den Nazi Zündel. Der Meinerzhagen hat sich aufgeführt wie Nazirichter Ulrich Freisler und einen regelrechten Schauprozess veranstaltet.
Das sind schon harte Berichte, aber wenn es davon eine Aufzeichnung gäbe, das wäre genial. Und genial schädlich für das öffetnloiche Ansehen dieses richters, des Staates Deutschland und der Privatperson Meinerzhagen.
Ich glaube ich habe sogar die Privatadresse und Telefonnummer dieses richters. Findet man aber auch, wenn man tobias claren meinerzhagen telefon googlet:
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LoginÜbrigens (irgendwo ist ein Blog eines RA zu finden wo der das mal erwähnte): StGB 201 kann nicht angewendet werden, wenn jemand eine öffentliche Gerichtsverhandlung aufzeichnet (weil sie öffetnlich ist, ist es kein "nichtöffetnlich gesprochenes Wort"). Das mag zwar "verboten" sein, aber es gibt keine Strafe für die Aufzeichnung und Veröffetnlichung. Daher sollte jemand der erwischt wird IMMER die Technik zurück verlangen.
Keine Straftat, also auch kein Einzeiehen des "Tatmittels". Höchstens Löschung der Aufnahme (und evtl. Hausverbot).
In Polen hat jeder Prozessbeteiligte das Recht das Verfahren mit Kamera und Ton aufzunehmen. Das soll es Täter und Opfern ermöglichen jederzeit Manipulationen des Gerichtes beweisen zu können.
Seitdem Gerichtsschreiber (ich glaube in den 70ern) abgeschafft wurden, können Deutsche Richter Urteile auf falschen Grundlagen erstellen. Zeugen? Wer kann es beweisen?
Auch detaillierte Bombenbauanleitunge
n müssen verbreitet werden dürfen:
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LoginIst "Cinipac" nicht dicht?
Und ist einer der in den Listen zu findenden Anonym-Hoster evtl. preislich mit Goodnet.com.ua vergleichbar?
Wenn man bei Goodnet.com.us tatsächlich wegen falscher Daten gesperrt würde (interessiert die das denn), könnte man immer noch zu einem der anderen Hoster wechseln. Solange die Domain z.B. bei Internet.bs liegt, ist das ja höchstens das Risiko dass die Seite mal für ein paar Tage nicht erreichbar ist.
Man ist ja kein Unternehmen wie eBay oder Amazon.
Gibt es aber einen dieser Hoster mit vergleichbaren Preisen, könnte man direkt einen der anonymen wählen.