Die aktuellen Statistiken zur Überwachung der Mobilfunknetze in den USA - ebenso wie in Europa - sind alarmierend. Laut einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Bericht an den US-Kongress wurden 2011 mindestens 1,3 Millionen Anforderungen seitens der Behörden nach den Verkehrs- und Geodaten von Mobilfunkanschlüsse n gestellt.
Ein Großteil davon erforderte nicht einmal einen Gerichtsbeschluss, sondern geschah auf Basis einstweiliger Verfügungen "Gefahr im Verzug".
Da der Verkehrsdatensatz jedes Anschlusses die Eckdaten sämtlicher ein- und ausgehenden Anrufe und SMS mitprotokolliert, ist also ein Vielfaches an Anschlüssen davon betroffen.
Bei der äußerst konservativen Annahme von ein paar Dutzend anderer Nummern, die pro überwachten Anschluss mitgerastert werden, kommt man am Beispiel der USA schon in Richtung von 100 Millionen erfasster Anschlüsse pro Jahr. Nicht einmal eingerechnet ist dabei die verbreitete Praxis der "Cell Dumps", das sind jene Fälle, in denen sämtliche Verkehrsdaten aller Telefonate in bestimmten Funkzellen über einen bestimmten Zeitraum gerastert werden.
Die Wahrscheinlichkeit für jeden Staatsbürger, von einer elektronischen Handy-Fahndungsaktion binnen Jahresfrist wenigstens einmal erfasst zu werden, ist zu erwarten.
Ein Telefonat von einem Smartphone aus einem Mobilfunknetz in drei technischen Varianten.
1) Im klassischen Telefoniebereich "Handy zu Handy oder Festnetz" sind alle Eckdaten des Gesprächs auf beiden Seiten vorhanden: Welcher Anschluss mit welchem wann, wo und wielange telefoniert hat. Auf dem Vorhandensein dieser Daten baut die gesamte herkömmliche Telefonieüberwachun g bis zur Vorratsdatenspeiche rung auf.
2) Wer über dasselbe Smartphone im selben Netz jedoch über Breitband-Internet eine Telefonverbindung via einen anderen VoIP-Provider im Ausland aufbaut, entzieht sich diesen Überwachungsroutine n auf nationaler Ebene.
Wenn der Anruf wieder in einem eigenen Telefonienetz endet, wird das zwar als eingehender Anruf gespeichert, zum Rastern fehlen aber gesicherte Daten der Gegenstelle. Der VoIP-Anrufer kann z.B. seine Absendernummer sogar selbst festlegen, wenn das sein Anbieter gestattet. Der Anruf aber kommt über irgendeinen VoIP-Gateway eines beliebigen Providers von Internet-Telefonie aus irgendeinem Land ins herkömmliche Telefonienetz daher.
3) Falls nun beide Gesprächsteilnehmer VOIP zum Telefonieren über mobiles Breitbandinternet benützen, dann hat dieses Telefonat für die heimischen Vorratsdaten-Überwacher nie stattgefunden.
Um die VoIP-Technologie in ähnlichem Ausmaß wie die herkömmliche Telefonie zu erfassen - wer mit wem wann wo telefoniert - müsste der gesamte Internet-Datenstrom des betreffenden Benutzers laufend erfasst und tiefenanalysiert werden.
Wenn die VoIP-Provider allerdings eine gesicherte Verbindung (SSL, VPN, Virtual Private Network) anbietet, greift auch diese Big-Brother-Maßnahme nicht, denn der Verkehr von Provider zu Kunde ist End-to-End verschlüsselt.
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