Verschlüsselte E-Mails sind kein Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Wenn Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist das kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
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