Autor: Glocke
« am: 31. März 2013, 12:06:08 »Man sollte in der Sache Anonymität neue Wege beschreiten. Daten ,die gebraucht werden, sollten nur Erreichbar sein wen die Anlage läuft. Werden die Computer bei der Beschlagnahme ausgeschaltet sollten die Daten danach nicht mehr erreichbar sein.
Das kann beim starten durch Eingabe eines Passwortes zum entschlüsseln passieren oder die Server, wie PostGreSQL, lassen sich nur von einer bestimmten IP abfragen oder die Daten sind verteilt und alleine wertlos.
Das mit der IP Adresse und PostGreSQL habe ich ausprobiert und funktioniert. Nur sollte in puncto Datensicherheit einiges mehr unternommen werden wenn die IP Adresse nicht benutzbar ist.
Ideen findet man bei:
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und
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Ein frohes Osterfest
Das kann beim starten durch Eingabe eines Passwortes zum entschlüsseln passieren oder die Server, wie PostGreSQL, lassen sich nur von einer bestimmten IP abfragen oder die Daten sind verteilt und alleine wertlos.
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